Registerinformationen werden in unterschiedlichen Formaten bereitgestellt: Datenansichten, Auszüge (aktuell/chronologisch) und Dokumente (z. B. Gesellschafterliste). Für belastbare Prozesse ist entscheidend, das jeweils passende Format zu wählen und den Abruf zu dokumentieren.
Grundlage ist die Registerführung nach HGB, ergänzt durch FamFG und HRV. Die Bereitstellung erfolgt über offizielle Plattformen.
Das „richtige“ Format hängt vom Zweck ab: Identifikation, Vertretungsprüfung oder Historie.
Für schnelle Identifikation reicht oft die Datenansicht (Gericht, Nummer, Firma).
Für Vertretungs- und Vertragsfragen ist der aktuelle Auszug zentral.
Für historische Fragen (Zeitpunkt einer Änderung) ist der chronologische Auszug maßgeblich.
Für bestimmte Prüfungen sind Registerdokumente erforderlich (z. B. Gesellschafterliste bei GmbH/UG).
Nach dem Brexit ist das Vereinigte Königreich kein EU-Mitglied mehr. Britische USt-IdNr (GB-Nummern) sind im VIES-System nicht mehr prüfbar.
| 🇬🇧Vereinigtes Königreich | GB | 9 oder 12 Ziffern | 11/14 | GB123456789 |
| 🇬🇧Nordirland (speziell) | XI | 9 oder 12 Ziffern | 11/14 | XI123456789 |
Die Validierung einer USt-IdNr erfolgt in zwei Schritten: Zunächst wird das Format geprüft (richtige Länge, korrektes Präfix, erlaubte Zeichen), dann die Gültigkeit über die VIES-Datenbank der EU-Kommission.
Die Prüfziffern werden nach unterschiedlichen Algorithmen berechnet, die von Land zu Land variieren. Deutschland verwendet den ISO 7064 Mod 11-10 Algorithmus, andere Länder haben eigene Berechnungsmethoden.