VIES-Prüfung und USt-IdNr Validierung

Offizielle Wege zur Validierung von Umsatzsteuer-Identifikationsnummern. Lernen Sie den Unterschied zwischen VIES, einfacher und qualifizierter Bestätigung.

Warum ist die Prüfung wichtig? Die Validierung der USt-IdNr Ihres Geschäftspartners ist eine Sorgfaltspflicht. Ohne Nachweis der Prüfung kann das Finanzamt die Steuerbefreiung bei innergemeinschaftlichen Lieferungen verweigern.

Offizielle Prüfverfahren im Vergleich

Für die Validierung von USt-IdNr stehen drei offizielle Verfahren zur Verfügung. Jedes hat unterschiedliche Vor- und Nachteile sowie verschiedene Anwendungsbereiche.

🌍 VIES (EU-Kommission)

  • Alle 27 EU-Länder
  • Kostenlos und sofort
  • Keine Registrierung nötig
  • Name & Adresse (wenn verfügbar)
  • Kein rechtssicherer Nachweis
  • Manchmal überlastet
VIES öffnen

🇩🇪 BZSt Einfache Bestätigung

  • Alle EU-Länder
  • Kostenlos
  • Bestätigt Gültigkeit
  • Keine Name/Adresse-Prüfung
  • Eigene USt-IdNr erforderlich
  • Begrenzte Beweiswert
BZSt einfach

VIES – VAT Information Exchange System

VIES ist das zentrale System der Europäischen Kommission zur Validierung von USt-IdNr in allen EU-Mitgliedstaaten. Es ist öffentlich zugänglich und erfordert keine Registrierung.

So nutzen Sie VIES:

  1. Öffnen Sie ec.europa.eu/taxation_customs/vies/
  2. Wählen Sie das Land des zu prüfenden Unternehmens
  3. Geben Sie die USt-IdNr ohne Länderpräfix ein
  4. Klicken Sie auf "Überprüfen"
  5. Das Ergebnis zeigt: Gültig/Ungültig + ggf. Name und Adresse
Einschränkungen von VIES: Nicht alle Länder geben Name und Adresse im VIES-System frei. Deutschland zeigt diese Informationen nicht an. Für deutsche USt-IdNr erhalten Sie nur "Gültig" oder "Ungültig".

BZSt-Bestätigungsverfahren (eVatR)

Das Bundeszentralamt für Steuern bietet ein eigenes Bestätigungsverfahren an, das speziell für deutsche Unternehmen konzipiert ist. Es unterscheidet zwischen einfacher und qualifizierter Bestätigung.

Einfache Bestätigung

Die einfache Bestätigung prüft lediglich, ob eine USt-IdNr zum Zeitpunkt der Abfrage gültig ist. Sie erhalten als Antwort nur "Ja" (gültig) oder "Nein" (ungültig). Name und Anschrift werden nicht geprüft.

Geeignet für: Schnelle Routineprüfungen, erste Verifizierung bei neuen Kontakten, regelmäßige Überprüfung bestehender Partner.

Qualifizierte Bestätigung

Die qualifizierte Bestätigung ist das umfassendste Prüfverfahren. Sie prüft nicht nur die Gültigkeit der USt-IdNr, sondern gleicht auch den Firmennamen und die Anschrift mit den beim ausländischen Finanzamt hinterlegten Daten ab.

Mögliche Ergebnisse:

Ergebnis Bedeutung
A – Stimmt überein Alle Angaben sind korrekt
B – Stimmt nicht überein Name und/oder Adresse weichen ab
C – Nicht geprüft Ausländische Verwaltung hat nicht geantwortet
D – Ungültig USt-IdNr ist ungültig
Empfehlung: Nutzen Sie die qualifizierte Bestätigung bei allen wichtigen Geschäftsbeziehungen, insbesondere bei hohen Rechnungsbeträgen oder neuen Geschäftspartnern. Die Bestätigung dient als Nachweis Ihrer Sorgfaltspflicht.

Dokumentation und Archivierung

Die Prüfung einer USt-IdNr ist nur dann rechtswirksam, wenn sie dokumentiert und archiviert wird. Das Finanzamt kann bei Betriebsprüfungen Nachweise verlangen.

Was sollten Sie dokumentieren?

Aufbewahrungspflicht

USt-IdNr-Prüfungen müssen entsprechend der steuerlichen Aufbewahrungsfristen mindestens 10 Jahre archiviert werden. Dies kann elektronisch oder in Papierform erfolgen.

Wichtig: Eine einmalige Prüfung reicht bei dauerhaften Geschäftsbeziehungen nicht aus. Prüfen Sie die USt-IdNr regelmäßig, mindestens einmal jährlich oder bei jeder größeren Transaktion.

Häufige Probleme und Lösungen

USt-IdNr wird als ungültig angezeigt

Mögliche Ursachen: Tippfehler bei der Eingabe, USt-IdNr wurde widerrufen, Unternehmen hat Insolvenz angemeldet, technische Probleme beim Prüfsystem. Lösung: Nummer erneut prüfen, beim Geschäftspartner nachfragen, bei anhaltenden Problemen das BZSt kontaktieren.

VIES-System nicht erreichbar

Das VIES-System kann insbesondere während der Geschäftszeiten überlastet sein. Alternative: Nutzen Sie das BZSt-Bestätigungsverfahren oder versuchen Sie es zu anderen Uhrzeiten.

Name/Adresse stimmen nicht überein

Bei Abweichungen bei der qualifizierten Bestätigung: Prüfen Sie, ob Schreibweisen übereinstimmen (Umlaute, Abkürzungen). Fragen Sie beim Geschäftspartner nach aktuellen Registerdaten.

Offizielle Links