HRB vs. HRA: Was ist der Unterschied?
Kurz, praktisch und mit Beispielen – damit du Einträge schneller einordnen kannst.
Wofür stehen HRB und HRA?
HRB und HRA sind Registerabteilungen im deutschen Handelsregister. Die Abkürzung in der Registernummer hilft dir, die Rechtsform-Gruppe eines Unternehmens zu erkennen.
HRB: Kapitalgesellschaften
- GmbH (Gesellschaft mit beschränkter Haftung)
- UG (haftungsbeschränkt)
- AG (Aktiengesellschaft)
Bei HRB-Einträgen findest du häufig Angaben zu Geschäftsführern/Vorstand, Vertretungsregelungen und ggf. Dokumente wie Gesellschafterlisten (bei GmbH/UG).
HRA: Kaufleute & Personengesellschaften
- e.K. (eingetragener Kaufmann / eingetragene Kauffrau)
- oHG (offene Handelsgesellschaft)
- KG (Kommanditgesellschaft)
Bei HRA-Einträgen ist oft relevant, wer persönlich haftet, wer vertretungsberechtigt ist und ob Prokura erteilt wurde.
Warum ist das in der Praxis wichtig?
- Haftung einschätzen: HRB bedeutet oft Haftungsbeschränkung (z. B. GmbH/UG), HRA kann persönliche Haftung beinhalten (z. B. e.K., oHG).
- Unterschriftsbefugnis prüfen: Vertretungsregeln unterscheiden sich je nach Rechtsform.
- Dokumente richtig anfordern: Bei GmbH/UG kann z. B. eine Gesellschafterliste relevant sein.
Mini-Check:
- Siehst du HRB → denke „Kapitalgesellschaft“.
- Siehst du HRA → denke „Kaufmann/Personengesellschaft“.
- Dann prüfe: Vertretung, Sitz, Status (aktiv/liquidiert) und letzte Änderungen.
Hinweis: Handels-Direct.de ist ein unabhängiges Informationsportal. Wir sind keine Behörde und stellen keine amtlichen Registerauszüge aus. Für verbindliche Auskünfte nutzen Sie bitte die offiziellen Registerportale und zuständigen Gerichte/Behörden.
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